Moralische Entlastung
Morgenthal, P.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 40 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Hebammen durch das neue Gesetz moralisch entlastet werden bei der Schilderung ihrer Wahrnehmungen gegenüber dem Jugendamt. Zuvor lief es immer auf die rechtlich schwierige Abwägung zwischen der beruflichen Schweigepflicht und der Verhinderung der Gefährdung von Leib und Leben des Kindes hinaus (Morgenthal 2008). Durch das neue KKG wird den Hebammen jetzt eine grundsätzliche Befugnis an die Hand gegeben, das Jugendamt zu informieren. Das wird sich im Hinblick auf die Schweigepflicht dahingehend auswirken, dass das Kindeswohl im Zweifelsfall Vorrang genießt. Geblieben ist, dass…