CareLit Fachartikel

Befristeter Vertrag: Vorsicht bei Kündigung

SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 52 bis 53

Dokument
148475
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SAUSEN, P.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Noch vor Ablauf der Befristung sprach die Arbeitgeberin eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 15. August 2012 aus. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin Klage vor dem Arbeitsgericht. Es sollte durch das Gericht festgestellt werden, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Vertragsende fortbesteht. Die Arbeitnehmerin war der Auffassung, die Einrichtung habe das Arbeitsverhältnis nicht kündigen dürfen.

Schlagworte

KRANKENHAUS KÜNDIGUNG ARBEITSVERTRAG RECHT TARIFVERTRAG URTEIL ARBEITSVERHÄLTNIS ES KOMMUNIKATION PERSONEN HAND RECHTSPRECHUNG BERLIN Häusliche Pflege Hannover