CareLit Fachartikel
Befristeter Vertrag: Vorsicht bei Kündigung
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 52 bis 53
Dokument
148475
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Noch vor Ablauf der Befristung sprach die Arbeitgeberin eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 15. August 2012 aus. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin Klage vor dem Arbeitsgericht. Es sollte durch das Gericht festgestellt werden, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Vertragsende fortbesteht. Die Arbeitnehmerin war der Auffassung, die Einrichtung habe das Arbeitsverhältnis nicht kündigen dürfen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KÜNDIGUNG
ARBEITSVERTRAG
RECHT
TARIFVERTRAG
URTEIL
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
KOMMUNIKATION
PERSONEN
HAND
RECHTSPRECHUNG
BERLIN
Häusliche Pflege
Hannover