Betriebsrat: Wer die Wahl hat...
KISSEL, M.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 54 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 13 Abs. 1 BetrVG finden die regulären Betriebsratswahlen seit 1990 alle 4 Jahre im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt damit ebenfalls vier Jahre. Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Betriebsratswahlen finden Sie im BetrVG und in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes, der sogenannten Wahlordnung (WO). Wichtig ist zunächst, dass das BetrVG Wahlen prinzipiell nur in selbstständigen Betrieben zulässt, nicht aber in jedem Kleinbetrieb oder bloßen Betriebsteilen. Betriebsratswahlen dürfen gemäß § 1 BetrVG nu…