CareLit Fachartikel

Zur Unwirksamkeit von Ausgleichsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 17 bis 21

Dokument
148532
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
17 bis 21
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ein in einer Generalquittung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarter beidseitiger Verzicht auf Ansprüche »gleich aus welchem Rechtsgrund« im Rahmen eines vom Arbeitgeber gestellten Formulars stellt typischerweise eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (im An-schluss an: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2011 -5 Sa 1524/11).

Schlagworte

ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG VERGÜTUNG PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT HÖHE SCHREIBEN ES RISIKO SCHADENSERSATZ PflegeRecht Neuwied