Zur nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen Einrichtung BGB § 1631b, § 1626, § 1906 Abs. 4
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 41 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragsteller sind Eltern eines am 01. 04. 1999 geborenen Kindes, für das sie das gemeinsame Sorgerecht innehaben. Das Kind leidet unter einem frühkindlichen Autismus mit geistiger Behinderung und einem Aufmerksamkeitsdefizitund Hyperaktivitätssyndrom. Es zeigt krankheitsbedingt ausgeprägte Unruhezustände und extreme Weglauftendenzen. Seit 2008 lebt das Kind in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung, in der es eine Einzelbetreuung erhält. Aus kinderund jugendpsychiatrischer Sicht war es zum Schutz des Kindes und seiner Mitbewohner indiziert, es nachts durch eine Fixierung mittels eines Bauchoder Fußgurt…