Zum Anspruch auf Vergütung von Pflegeleistungen -Pflegedienst
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 51 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht hatte mithin darüber zu entscheiden, ob der beklagte Sozialhilfeträger dem klagenden ambulanten Pflegedienst Rechnungen für die erbrachten Pflegeleistungen an einer hilfebedürftigen und leistungsberechtigten Person zu bezahlen hatte, nachdem diese verstorben war. Dabei hatte das Landessozialgericht insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die vom Bundessozialgericht in den Urteilen vom 28.10.2008 (- B 8 SO 22/07 R) und vom 02.02.2010 (- B 8 SO 20/08 R) aufgestellten Grundsätze zum sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis auch auf Leistungen ambulanter Pflegedienste übertragbar sind.