Flexibilität ade!
Fastenmeier, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 2 · S. 162 bis 165
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf die Krankenhäuser könnten Mehrkosten in erheblichem Umfang zukommen: 013 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Mehrstunden bei Wechselschicht nicht mehr über Zeitkonten ausgeglichen werden können, sondern grundsätzlich als Überstunden anzusehen und abzurechnen sind. Die Krankenhäuser sind also gezwungen, ihre Dienstpläne neu zu organisieren. Andernfalls drohen Personaleinsparungen und ein Ende der Wechselschichtdienste. Das Klinikum Ingolstadt hat nach Möglichkeiter gesucht, seinen Mitarbeitern auch künftig eine freie Arbeitszeitgestaitung anzubieten.