GEZ schafft neue Fakten
Thalmayr, M.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2014 · Heft 3 · S. 68-69
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bis vor Kurzem mussten Krankenhäuser nur Rundfunkgebühren abführen, wenn sie am Patientenfernsehen verdienten. Seit Inkrafttreten des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrags letztes Jahr zahlen sie in jedem Fall, pauschal nach Anzahl der Mitarbeiter. Es sei deshalb an der Zeit, das Thema neu aufzurollen, meint Michael Mackerodt. Der Geschäftsführer eines auf diese Technologien spezialisierten Planungsunternehmens erklärte den Teilnehmern einer Gemeinschaftsveranstaltung der Regionalgruppen Hamburg und Schleswig-Holstein, warum sie das komplexe Thema Patienteninfotainment gerade jetzt auf ihre Agenda setzen sollten.