Die Zeitvergütung in der ambulanten Pflege nach den §§89, 120SGBXI
Richter, R.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 2 · S. 1 bis 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vergütungen für ambulante Pflegeleistungen der Grundpflege und der häuslichen Betreuung sind gem. §89 Abs. 3 S. 1 SGBXI seitdem 1.1.20131 alternativ nach dem Zeitaufwand und unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Leistungsinhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes oder nach Leistungskomplexen zu bemessen. Die hauswirtschaftliche Versorgung kann weiterhin auch mit Pauschalen vereinbart und vergütet werden. Während sich der Gesetzgeber mehr Flexibilität und mehr Transparenz für den Verbraucher gewünscht hatte, wird die Zeitvergütung in der ambulanten Pflege immer mehr zu einem Machtkampf in der Selbstverwaltung. Pfleg…