Erteilung mehrerer ergänzender Schutzzertifikate auf der Grundlage eines PatentsEG VO Nr. 469/2009 - Art. 3
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 55 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 3 Buchst, c der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, wo dem Inhaber eines Grundpatents auf der Grundlage dieses Patents und der Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels, das eine Zusammensetzung aus mehreren Wirkstoffen ist, bereits ein ergänzendes Schutzzertifikat für diese Wirkstoff Zusammensetzung erteilt worden ist, die durch dieses Patent im Sinne von Art. 3 Buchst, a dieser Verordnung geschützt ist, dahin auszulegen, dass er es ni…