CareLit Fachartikel

Bericht über eine zulassungsbezogene Inspektion des BfArM gemäß § 25 Abs. 5 AMGAMG § 25 V S. 3, 4

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 59 bis 62

Dokument
148872
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
59 bis 62
Erschienen: 2014-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Für einen feststellenden Verwaltungsakt ist kennzeichnend, dass er sich mit seinem verfügenden Teil darauf beschränkt, das Ergebnis eines behördlichen Subsumti-onsvorgangs verbindlich festzuschreiben. Ein feststellender Verwaltungsakt muss dabei aber — ebenso wie ein gestaltender oder befehlender Verwaltungsakt — die Definitionsmerkmale des § 35 Satz 1 VwVfG vollständig erfüllen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BEHÖRDE BERICHT ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG STUDIE UNTERLAGEN PRAXIS MENSCHEN ZULASSUNG ES INDUSTRIE Pharma Recht Frankfurt