CareLit Fachartikel
Bericht über eine zulassungsbezogene Inspektion des BfArM gemäß § 25 Abs. 5 AMGAMG § 25 V S. 3, 4
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 59 bis 62
Dokument
148872
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für einen feststellenden Verwaltungsakt ist kennzeichnend, dass er sich mit seinem verfügenden Teil darauf beschränkt, das Ergebnis eines behördlichen Subsumti-onsvorgangs verbindlich festzuschreiben. Ein feststellender Verwaltungsakt muss dabei aber — ebenso wie ein gestaltender oder befehlender Verwaltungsakt — die Definitionsmerkmale des § 35 Satz 1 VwVfG vollständig erfüllen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BEHÖRDE
BERICHT
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
STUDIE
UNTERLAGEN
PRAXIS
MENSCHEN
ZULASSUNG
ES
INDUSTRIE
Pharma Recht
Frankfurt