Lieferung apothekenpflichtiger Arzneimittel per „Pillentaxi unzulässigApoBetrO $$ 20, 17 II
Schmidt, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 62 bis 66
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zulässige Berufung des Klägers hat auch in der Sache Erfolg. Der Kläger kann von dem Beklagten nach § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr! 2, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. ^ 20 ApoBetrO verlangen, dass dieser es unterlässt, durch zur pharmazeutischen Beratung ungeeignete Boten wie z.B. Auszubildende Arzneimittel zustellen zu lassen, wenn nicht zuvor eine pharmazeutische Beratung durch geeignetes Fachpersonal stattgefunden hat. Dem steht nicht entgegen, dass Kunden von Apotheken nicht gezwungen werden können, eine Beratung entgegen zu nehmen. Im Sinne des verständig zu würdigenden Tenors erfüllt der Beklagte nämlich seine Beratu…