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Erstgenehmigung für Arzneimittel und weitere Genehmigungen bei Änderungen und Erweiterungen RL 2001/83/EG Art. 6 I; AMG § 25 IX S. 3; GG Art. 12, 14; VwGO $ 124 II Nr. 1, 2, 3

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 66 bis 68

Dokument
148874
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
66 bis 68
Erschienen: 2014-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgerieht hat angenommen, die der Bei-geladencn erteilten Zulassungsbescheide für die Arzneimittel „E. N. 750 mg Tabletten und „Nl. N. 750 mg Tabletten verletzten die Klägerin in ihren durch § 24b Abs. 1 l.V.m. § 141 Abs. 5, § 24a a.F. AMG vermittelten Schutzrechten. Die Zulassungen für beide Präparate seien als gencrische Zulassungen zu „P., 750 mg erteilt, obwohl die Schutzfrist für die von der Rechtsvorgänge-rin der Klägerin eingereichten Unterlagen im Zeitpunkt der Zulassungsentscheidungen noch nicht abgelaufen gewesen sei. Eine generische Zulassung zu dem in Frankreich — mit einer 1996 erneuert…

Schlagworte

RICHTLINIE ARZNEIMITTEL RECHT RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN ARZNEIMITTELRECHT ZULASSUNG TABLETTEN UNTERLAGEN FRANKREICH ES GENERIKA LEISTUNG METHOCARBAMOL MARKETING STÄRKE