Der Kampf um Normen am Beispiel der Abtreibung
SONNTAG, U.; · Impulse, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 13 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 1871 stellt das deutsche Strafrecht Abtreibungen grundsätzlich unter Strafe. Ab 1908 begann in der ersten deutschen Frauenbewegung die Diskussion um den § 218. Rosemarie Nave-Herz beschrieb die damalige Gemengelage so: »(...) nahm der Bund deutscher Frauenvereine eine vermittelnde Rolle zwischen den konservativen und reformerischen Gruppierungen ein. Eine Rechtskommission wurde mit den Vorarbeiten beauftragt, und diese empfahl, die Streichung des § 218 zu fordern...« Diese Forderung fand dann auf der Bundesversammlung keine Zustimmung. Der Bund Deutscher Frauenvereine forderte jedoch die ausdrückliche Ermäc…