CareLit Fachartikel

Der Kampf um Normen am Beispiel der Abtreibung

SONNTAG, U.; · Impulse, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 13 bis 14

Dokument
148883
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Impulse, Hannover
Autor:innen
SONNTAG, U.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
13 bis 14
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
14386666
DOI

Zusammenfassung

Seit 1871 stellt das deutsche Strafrecht Abtreibungen grundsätzlich unter Strafe. Ab 1908 begann in der ersten deutschen Frauenbewegung die Diskussion um den § 218. Rosemarie Nave-Herz beschrieb die damalige Gemengelage so: »(...) nahm der Bund deutscher Frauenvereine eine vermittelnde Rolle zwischen den konservativen und reformerischen Gruppierungen ein. Eine Rechtskommission wurde mit den Vorarbeiten beauftragt, und diese empfahl, die Streichung des § 218 zu fordern...« Diese Forderung fand dann auf der Bundesversammlung keine Zustimmung. Der Bund Deutscher Frauenvereine forderte jedoch die ausdrückliche Ermäc…

Schlagworte

GESUNDHEIT LEBEN FRAU EMANZIPATION BERICHT KOMMUNIKATION GESETZGEBUNG STRAFRECHT STRAFE ROLLE SCHWANGERSCHAFT WISSENSCHAFT MEDIZIN KUNST FRAUEN VERGEWALTIGUNG