CareLit Fachartikel

Strafanzeige durch den Personalrat

Reich, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 3 · S. 98 bis ; 105

Dokument
148890
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Reich, A.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
98 bis ; 105
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Konnte man 2004 bei strafrechtlichen Überlegungen noch von Problemen des Personalrats mit dem Personalreferenten ausgehen, so steht seit den Überlegungen zur Compliance-Verantwortung des Personalrats die allgemeinere Verantwortung des Personalrats im Mittelpunkt. Es stellt sich deshalb die Frage, wieweit auch außerhalb des Aufgabenbereichs eines Personalreferenten vom Personalrat auf strafrechtliche Verantwortung und auf Ordnungswidrigkeiten in der Dienststelle geachtet werden darf.

Schlagworte

PERSONALRAT ARBEITGEBER STRAFGESETZBUCH PERSONALVERTRETUNGSRECHT SCHWEIGEPFLICHT ARBEITNEHMER ES COMPLIANCE STRAFRECHT RECHTSANWÄLTE PERSONEN BETRUG ARBEITSLEISTUNG ARBEITSFÖRDERUNG ARBEITSLOSIGKEIT ARBEITSVERHÄLTNIS