CareLit Fachartikel
Ablehnung der Erstattung von Schulungskosten
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 3 · S. 110 bis 111
Dokument
148892
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Vermeidung einer Verpflichtung, die für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Bildungsoder Schulungsveranstaltung entstehenden Kosten zu tragen, ist der Dienststellenleiter nicht gezwungen, die Rechtswidrigkeit des vom Personalrat gefassten Entsendungsbeschlusses im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren feststellen zu lassen.
Schlagworte
KOSTEN
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
TÄTIGKEIT
WAHRNEHMUNG
ZIEL
HAND
RECHTSPRECHUNG
Die Personalvertretung
Berlin