Rehabilitation psychisch Kranker
Winter, T.; · Public Health Forum, Berlin · 2014 · Heft 3 · S. 27-29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die Psychiatrie Enquete 1975 und die Psychiatriereform mit der Etablierung von Rehabilitationseinrichtungen ab 1986 wurde die Teilhabe psychisch kranker Menschen verbessert. Grundlage sind die entsprechenden Abschnitte des SGB V und IX. Mit der Charta von Ottawa der WHO, deren Grundsätze beispielsweise in die Reform des SGB IX Eingang fanden, wurde der Gedanke der selbstbestimmten Teilhabe für kranke Menschen in der Sozialgesetzgebung verankert. Dabei steht die Reintegration in Familie und Soziales Umfeld, insbesondere die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und Berufstätigkeit im Vordergrund.