Akkreditierung von Weiterbildungsgängen für Psychologieberufe in der Schweiz - ein neues Gesetz setzt neue Qualitätsanforderungen
Gasser, F.; · Public Health Forum, Berlin · 2014 · Heft 3 · S. 35-36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG), das am 1. April 2013 in Kraft getreten ist, werden die Weiterbildung sowie die Berufsausbildung in diesem Fachbereich erstmals umfassend reglementiert: Eine Berufsausübungsbewilligung erhält nur noch, wer eine anerkannte Weiterbildung absolviert hat. Weiterbildungsgänge können sowohl von privaten Anbietern als auch von Öffentlichen Fachhochschulen und Universitäten angeboten werden. Die Akkreditierung nach dem Psychologieberufegesetz (PsyG) ist die Voraussetzung dafür, dass ein Weiterbildungsgang eidgenössische Titel erteilen kann.