Rabattverträge über patentgeschützte Arzneimittel:Regieanweisung zum vergaberechtlichen Umgang nach derNeuregelung des § 130a Abs. 8 S. 8 SGB V
Meyer-Hofmann, B. Dr.; Weng, N.-A.; Kruse, O.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 3 · S. 85-91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es besteht Handlungsbedarf im Hause der gesetzlichen Krankenkassen: Am 25. 10. 2012 wurde das zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. 10.2012 (sogenannte 16. AMG-Novelle) im Bundesgesetzblatt verkündet. Gegenstand dieser 16. AMG-Novelle war u.a. die Änderung des § 130a Abs. 8 SGB V, der den Abschluss von Rabattvereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen regelt. § 130a Abs. 8 SGB V wurde um folgenden Satz 8 ergänzt: „ Verträge nach Satz 1, die nicht nach Maßgabe der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbesch…