CareLit Fachartikel

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 74-76

Dokument
149022
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
74-76
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Frage eines langjährigen Beschäftigten nach der Echtheit der Oberweite einer Auszubildenden und die anschließende Berührung der Brust dieser Auszubildenden stellen sexuelle Belästigungen i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG dar und berechtigen den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung. Am 18. Oktober 2012 informierte eine Auszubildende für den Beruf der Gesundheitsund Krankenpflegerin die Stationsleitung und den Pflegefachleiter darüber, dass sie vom Kläger sexuell belästigt worden sei. Er habe sie zunächst im Frühstücksraum, in dem sie sich alleine aufgehalten hätten, auf ihre Oberweite angesproc…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG ABMAHNUNG VERGÜTUNG NIEDERSACHSEN SEXUELLE BELÄSTIGUNG BERÜHRUNG BRUST HÖHE ARM ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN GESUNDHEITSWESEN AUFMERKSAMKEIT BERLIN TOD