Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 74-76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage eines langjährigen Beschäftigten nach der Echtheit der Oberweite einer Auszubildenden und die anschließende Berührung der Brust dieser Auszubildenden stellen sexuelle Belästigungen i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG dar und berechtigen den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung. Am 18. Oktober 2012 informierte eine Auszubildende für den Beruf der Gesundheitsund Krankenpflegerin die Stationsleitung und den Pflegefachleiter darüber, dass sie vom Kläger sexuell belästigt worden sei. Er habe sie zunächst im Frühstücksraum, in dem sie sich alleine aufgehalten hätten, auf ihre Oberweite angesproc…