Ausstattung der Fenster von Patientenzimmern
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 81-82
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Träger einer Städtischen Klinik ist nicht verpflichtet, sämtliche Fenster einer geschlossenen psychiatrischen Station so auszustatten, dass sie auch unter Einsatz von Körperkraft nicht so geöffnet werden können, dass ein Pa-1t hinaus steigen oder springen kann. Der Kläger macht gegen die beklagte Stadt - als Trägerin des Städtischen Klinikums - Schmerzensgeldund Schadenersatzansprüche aus Amtshaftung im Zusammenhang mit Verletzungen geltend, die er als Patient einer geschlossenen psychiatrischen Station des Klinikums erlitten hat. Der Kläger, der unter einer schizophrenen Psychose mit Wahnideen litt, war vor…