CareLit Fachartikel

Ausstattung der Fenster von Patientenzimmern

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 81-82

Dokument
149025
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
81-82
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Träger einer Städtischen Klinik ist nicht verpflichtet, sämtliche Fenster einer geschlossenen psychiatrischen Station so auszustatten, dass sie auch unter Einsatz von Körperkraft nicht so geöffnet werden können, dass ein Pa-1t hinaus steigen oder springen kann. Der Kläger macht gegen die beklagte Stadt - als Trägerin des Städtischen Klinikums - Schmerzensgeldund Schadenersatzansprüche aus Amtshaftung im Zusammenhang mit Verletzungen geltend, die er als Patient einer geschlossenen psychiatrischen Station des Klinikums erlitten hat. Der Kläger, der unter einer schizophrenen Psychose mit Wahnideen litt, war vor…

Schlagworte

STATION KRANKENHAUS PATIENT ENTSCHEIDUNG EXTREMITÄTEN BUNDESGERICHTSHOF PATIENTENZIMMER HIRNÖDEM HIRNKONTUSION ES PSYCHIATRIE HÖHE SUIZID SICHERHEIT Rechtsdepesche Köln