CareLit Fachartikel

Aufklärung durch eine Medizinstudentin

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 85-86

Dokument
149027
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
85-86
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die ärztliche Aufgabe der Eingriffsund Risikoaufklärung kann einem Medizinstudenten im praktischen Jahr übertragen werden, wenn sie seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet. Dies setzt nicht unbedingt voraus, dass der Arzt bei jedem Aufklärungsgespräch anwesend ist. Die Klägerin erlitt bei einer Herzkatheteruntersuchung, die im Klinikum der Beklagten durchgeführt wurde, eine Dissektion der Arteria femoralis. Am 2. Oktober 2008 begab sie sich in die Behandlung des beklagten, niedergelassenen Internisten, der die Gefäßverletzung nicht fe…

Schlagworte

AUFGABENSTELLUNG HERZKATHETERLABOR BEHANDLUNGSFEHLER ENTSCHEIDUNG GEFÄSSVERLETZUNG RECHT DISSEKTION HÖHE RISIKO WAHRSCHEINLICHKEIT ES PATIENTEN KATHETER STUDENTEN AUSBILDUNGSSTAND RICHTLINIE