CareLit Fachartikel

Nutzung patienteneigener Hilfsmittel in stationären Einrichtungen

Kamps, N.; · Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 94-95

Dokument
149030
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Kamps, N.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
94-95
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Nicht selten kommt es vor, dass ein Patient in einer Klinik oder der Bewohner einer Pflegeeinrichtung seine eigenen Hilfsmittel nutzen möchte bzw. muss. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, wer in einem solchen Fall die rechtliche Verantwortung für das Medizinprodukt zu tragen hat - ist es die Einrichtung, der Patient/Bewohner, die Krankenkasse, die Pflegekräfte oder der Hilfsmittelleistungserbringer? Eine in der Praxis wichtige Frage, denn tritt durch die Anwendung eines fehlerhaften oder nicht korrekt eingesetzten Medizinproduktes ein Schaden auf, stellt sich immer die Frage der Haftung.

Schlagworte

BETREIBER EINRICHTUNG KRANKENHAUS MEDIZINPRODUKT PATIENT KRANKENKASSE PRAXIS MEDIZINPRODUKTERECHT PATIENTEN PERSONEN EIGENTUM GEWALT Rechtsdepesche Köln