Nutzung patienteneigener Hilfsmittel in stationären Einrichtungen
Kamps, N.; · Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 94-95
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht selten kommt es vor, dass ein Patient in einer Klinik oder der Bewohner einer Pflegeeinrichtung seine eigenen Hilfsmittel nutzen möchte bzw. muss. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, wer in einem solchen Fall die rechtliche Verantwortung für das Medizinprodukt zu tragen hat - ist es die Einrichtung, der Patient/Bewohner, die Krankenkasse, die Pflegekräfte oder der Hilfsmittelleistungserbringer? Eine in der Praxis wichtige Frage, denn tritt durch die Anwendung eines fehlerhaften oder nicht korrekt eingesetzten Medizinproduktes ein Schaden auf, stellt sich immer die Frage der Haftung.