CareLit Fachartikel

Wie viel Zwang darf sein?

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2014 · Heft 3 · S. 8

Dokument
149106
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 4
Seiten
8
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich müssen ärztliche Behandlungsmaßnahmen - dazu gehört auch die Gabe von Medikamenten - vom Patienten zugelassen werden, da diese in seine körperliche Unversehrtheit eingreifen. Wenn ein Patient aber die Bedeutung und die Tragweite seiner Entscheidung nicht mehr erkennen kann, so ist er nicht einwilligungsfähig und sein gesetzlicher Betreuer bzw. der Bevollmächtigte müsste diese Einwilligung erteilen. Widersetzt sich der Patient ausdrücklich der Behandlung mit Medikamenten, kann der Betreuer über das Betreuungsgericht eine stationäre, mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung zum Zwecke der med…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG GERICHT THERAPIE GESETZ PATIENT EINWILLIGUNG DEMENZ TABLETTEN ZWANG PATIENTEN WOHNUNG KOMA Demenzpflege im Blick Stuttgart