Altersteilzeit - Trennungsgeld
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 3 · S. 157-158
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der im Bundesdienst auf Grundlage des TVöD beschäftigte Kl. erhält seit seiner Umsetzung von Lin-gen nach Wilhelmshaven Trennungsgeld nach §44 TVÖD/ BT-V i. V. m. der Trennungsgeldverordnung (TGV). Zum 1. 1. 2009 vereinbarten die Parteien Altersteilzeit nach dem TV ATZ mit Arbeitsphase bis 30. 9. 2013. Die Bekl. rechnete das in dieser Zeit dem Kl. (ungekürzt) ausgezahlte Trennungsgeld (soweit es nicht steuerfrei war) auf den Aufstockungsbetrag (§5 TV ATZ i. V. m. § 10 TV UmBw) an. Sie beruft sich darauf, in § 5 Abs. 1 Satz 2 TV ATZ würden in einer „Negativliste sämtliche Entgeltbestandteile benannt, die nicht al…