Urteil zum Elternunterhalt - Wenn das Geld der Eltern für die Pflege nicht ausreicht
BIERTHER, I. R.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 2 · S. 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Können pflegebedürftige Eltern die Kosten für die Pflege nicht allein bestreiten, wird Sozialhilfe in Anspruch genommen. Das Sozialamt nimmt dann unterhaltspflichtige Kinder in die Verantwortung. Der Bundesgerichthof musste aktuell den Fall entscheiden, in dem das Sozialamt den Sohn auf Unterhaltsleistungen für seinen Vater in Anspruch nahm, obwohl der Vater den Kontakt zu seinen Sohn einseitig abgebrochen hatte. Zum Sachverhalt: Der Sohn wurde 1953 als einziges Kind der Eheleute geboren. Die Eltern trennten sich 1971. Der Sohn blieb bei der Mutter und hatte anfangs noch losen Kontakt zu seinem Vater. Der Kontak…