Ein umstrittenes Gebiet
FRIGGER, U. F.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2014 · Heft 4 · S. 58 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 2 Absatz 2 KHEntgG und Wahlleistungen nach § 17 KHEntgG. Gesetzlicher Ausgangspunkt des Wahlarztrechts ist § 17 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG. Danach erstreckt sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie einer vorund nachstationären Behandlung berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärz…