CareLit Fachartikel

Ein umstrittenes Gebiet

FRIGGER, U. F.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2014 · Heft 4 · S. 58 bis 59

Dokument
149316
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
FRIGGER, U. F.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 5
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 2 Absatz 2 KHEntgG und Wahlleistungen nach § 17 KHEntgG. Gesetzlicher Ausgangspunkt des Wahlarztrechts ist § 17 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG. Danach erstreckt sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie einer vorund nachstationären Behandlung berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärz…

Schlagworte

KRANKENHAUS PATIENT BUNDESGERICHTSHOF URTEIL ENTSCHEIDUNG FACHARZT PATIENTEN KRANKENHAUSÄRZTE BEURTEILUNG HONORAR RECHTSPRECHUNG NEUROCHIRURGIE LEISTUNG ES NEUROCHIRURGEN KRANKENHÄUSER