CareLit Fachartikel

Personalvertretungsrechtliche Vertretungsregelungen

Rehak, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 4 · S. 124 bis 133

Dokument
149319
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Rehak, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
124 bis 133
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Behörden sind meist monokratisch organisiert. 1 Die Entscheidungsbefugnis wie auch die Verantwortung für die zu treffenden Entscheidungen liegen letztlich beim Dienststellenleiter. Er entscheidet natürlich nicht in allen Angelegenheiten selbst; in einer Vielzahl von Fällen wird er von Mitarbeitern vertreten, die für ihn oder in seinem Auftrag tätig werden. Deren Zuständigkeiten sind im Allgemeinen in behördeninternen Geschäftsverteilungen geregelt. Eine Verwaltungsentscheidung, die unter Verstoß gegen die Geschäftsverteilung getroffen wird, ist im Außenverhältnis gleichwohl beachtlich. Anderes gilt jedoch dann,…

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER KÜNDIGUNG GRUPPE STIFTUNGEN NAMEN WAHRNEHMUNG UNSICHERHEIT BERLIN BUNDESREGIERUNG KULTUR ARBEIT FÜHRUNG PERSONEN