Personalvertretungsrechtliche Vertretungsregelungen
Rehak, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 4 · S. 124 bis 133
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Behörden sind meist monokratisch organisiert. 1 Die Entscheidungsbefugnis wie auch die Verantwortung für die zu treffenden Entscheidungen liegen letztlich beim Dienststellenleiter. Er entscheidet natürlich nicht in allen Angelegenheiten selbst; in einer Vielzahl von Fällen wird er von Mitarbeitern vertreten, die für ihn oder in seinem Auftrag tätig werden. Deren Zuständigkeiten sind im Allgemeinen in behördeninternen Geschäftsverteilungen geregelt. Eine Verwaltungsentscheidung, die unter Verstoß gegen die Geschäftsverteilung getroffen wird, ist im Außenverhältnis gleichwohl beachtlich. Anderes gilt jedoch dann,…