CareLit Fachartikel
Zum Dienstunfallrecht der Beamten
Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 4 · S. 133 bis 138
Dokument
149320
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, so steht ihm nach den versorgungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder eine Reihe von Ansprüchen gegenüber seinem Dienstherrn zu. Voraussetzung ist dabei stets die Anerkennung eines bestimmten Ereignisses als Dienstunfall durch den Dienstherrn. Hierüber werden zahlreiche Rechtsstreitigkeiten gefuhrt.
Schlagworte
UNFALL
KÖRPERSCHADEN
TÄTIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
Dienstunfall
Dienstherrn
Erleidet
Beamter
Einen
Steht
Versorgungsrechtlichen
Bestimmungen
Bundes
Länder