CareLit Fachartikel

Zum Dienstunfallrecht der Beamten

Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 4 · S. 133 bis 138

Dokument
149320
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baßlsperger, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
133 bis 138
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, so steht ihm nach den versorgungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder eine Reihe von Ansprüchen gegenüber seinem Dienstherrn zu. Voraussetzung ist dabei stets die Anerkennung eines bestimmten Ereignisses als Dienstunfall durch den Dienstherrn. Hierüber werden zahlreiche Rechtsstreitigkeiten gefuhrt.

Schlagworte

UNFALL KÖRPERSCHADEN TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT ENTSCHEIDUNG FORTBILDUNG RUHESTAND BERATUNG UNFALLVERHÜTUNG WAHRNEHMUNG LITERATUR KAUSALITÄT UNFÄLLE PRIVATSPHÄRE WOHNUNG