Feststellung der Unwirksamkeit einer Entscheidung der Einigungsstelle
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 4 · S. 139 bis 146
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1986 geborene, ledige und kinderlose W wurde im Anschluss an seine erfolgreiche Ausbildung bei den Berliner Verkehrsbetrieben, einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, seit Juli 2008 als Gleisbauer zunächst befristet und ab 1. 11. 2009 nach betriebsärztlicher Untersuchung unbefristet im Unternehmensbereich Infrastruktur (VBI), einer Dienststelle im Sinne des Berliner Personalvertretungsgesetzes, beschäftigt und im Bereich Straßenbahn eingesetzt. Er ist nach der Anlage 1 zum TV Nahverkehr Berlin in die Entgeltgruppe E6 eingruppiert. Nach der Beschreibung seiner Arbeitsaufgaben hat er alle im Gleis…