CareLit Fachartikel
Heim und Ärzte sollen besser kooperieren
SCHRADER, S.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 6
Dokument
149344
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vertragsärzte und Pflegeheime sollen bei der medizinischen Versorgung der Bewohner besser zusammenarbeiten. So wollte es die damalige schwarz-gelbe Regierungskoalition, als sie 2012 das Pflegeneuausrichtungsgesetz verabschiedete. Die Vertragsparteien des BundesmantelvertragesL-Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) - sollten Anforderungen an eine kooperative ärztliche und pflegerische Versorgung erarbeiten. Die Vereinbarung liegt nun vor und gilt seit Anfang 2014. Grundlage ist § 119 b Absatz 2 SGB V.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
VEREINBARUNG
ZUSAMMENARBEIT
ZIEL
BERLIN
EINRICHTUNG
VERTRÄGE
PATIENTEN
PRAXIS
KIEFERKRANKHEITEN
PFLEGEHEIME
ARZNEIMITTELTHERAPIE
MENSCHEN
KOMMUNIKATION
HAUSÄRZTE
BERUFSGRUPPEN