CareLit Fachartikel
Den Erreger im Blick
Schwarzkopf, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 4 · S. 44 bis 47
Dokument
149381
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Hygieneplan sollte bei allen ambulanten Diensten vorhanden sein. Er bildet alle hygienerelevanten Tätigkeiten ab und fasst alle wichtigen Dokumente zusammen (siehe Tabelle S. 52/53). Querverweise auf entsprechende Passagen in vorhandenen Pflegestandards sind zulässig. Formaljuristisch ist ein Hygieneplan erst dann eine arbeitsrechtlich verbindliche Arbeitsanweisung, wenn er von der Leitung durch Unterschrift und Gültigkeitsdatum in Kraft gesetzt wurde.
Schlagworte
HYGIENEPLAN
BERUFSKLEIDUNG
KRANKENHAUSHYGIENE
ERREGER
INFEKTIONSPRÄVENTION
HYGIENE
Sollte
Allen
Ambulanten
Diensten
Vorhanden
Bildet
Hygienerelevanten
Tätigkeiten
Fasst
Wichtigen