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Jurgschat-Geer, H.; · Altenpflege, Hannover · 2014 · Heft 4 · S. 35 bis 37
Dokument
149386
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Beispiel gibt es eine neue Regelung dafür, wie viele Bewohner in die Qualitätsprüfung einbezogen werden. Bisher sind zehn Prozent der Bewohner einer Einrichtung in der jährlichen Qualitätsprüfung des MDK berücksichtigt worden. Das Minimum der zu besuchenden Pflegebedürftigen lag bei fünf, das Maximum bei 15 Personen. Seit dem 1. Februar 2014 ist die Einrichtungsgröße nicht mehr Grundlage für die Stichprobe.
Schlagworte
PFLEGEDOKUMENTATION
EINRICHTUNG
DOKUMENTATION
ALTENPFLEGE
ANPASSUNG
EVALUATION
AINS
LÖSUNGEN
SCHREIBEN
PERSONEN
ARBEITSABLAUF
PRAXIS
KOMMUNIKATION
SCHMERZ
RICHTLINIE
ERNÄHRUNG