CareLit Fachartikel
Wahlrecht darf nicht an Finanzierbarkeit scheitern
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 4 · S. 26 bis 27
Dokument
149407
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kostenvergleich nach § 13 SGB XII könne nach ständiger Rechtsprechung erst dann angestellt werden, wenn eine stationäre Unterbringung überhaupt zumutbar sei. Im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit sei die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit ihren Art. 19 zu berücksichtigen. Danach sei die vom Menschen mit Behinderung gewählte Wohnund Lebensform uneingeschränkt zu akzeptieren. Das freie Wahlrecht dürfe nicht an der Finanzierbarkeit scheitern.
Schlagworte
RECHT
EINRICHTUNG
BEHINDERUNG
KOSTEN
SOZIALHILFETRÄGER
UNTERBRINGUNG
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
ES
DEUTSCHLAND
PERSONEN
SPRACHE
EINKOMMEN
EIGNUNG
PRAXIS
SOFTWARE