CareLit Fachartikel

Die Gestaltung der Dienstpläne birgt Tücken

Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 4 · S. 32 bis 33

Dokument
149410
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Folgen bei einem Verstoß gegen diese Rechtsvorschriften können schwerwiegend sein. Die Vorlage und die Richtigkeit von Arbeitszeitnachweisen sind im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit keine Bagatellverstö-ße, sondern tragen zum Gesamteindruck der Zuverlässigkeit bei (VG Berlin, Urt. v. 28.3.2012 -35 K 196.11). Die gewerberechtliche Zuverlässig-keit zu entziehen, ist zwar das letzte Mittel, darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Die Notwendigkeit einer ordentlichen Dienstplangestaltung wird damit unterstrichen.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT ARBEITGEBER DIENSTPLAN VERGÜTUNG VORSCHRIFTEN BERLIN ARBEITSLEISTUNG RUHEPAUSE Altenheim Hannover