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Sprung aus dem Fenster

Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 4 · S. 332 bis 334

Dokument
149446
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 106
Seiten
332 bis 334
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

In der vorliegenden Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinandergesetzt, wie welche Zimmerfenster einer geschlossenen psychiatrischen Station ausgestattet sein müssen, damit man durch sie nicht hinausspringen und sie auch nicht einschlagen kann. Dabei stellt der BGH keine generellen Maßstäbe für bestimmte Räume bzw. Stationen auf, sondern stellt auf die Umstände des konkreten Einzelfalles ab, das heißt im Wesentlichen auf die Selbstmordgefahr des jeweiligen Patienten. Die für eine geschlossene psychiatrische Station getroffenen Feststellungen erlauben ebenfalls Schlussfolgerungen f…

Schlagworte

STATION KRANKENHAUS BUNDESGERICHTSHOF PATIENT KRANKENHAUSTRÄGER ENTSCHEIDUNG PATIENTEN SUIZID SICHERHEIT PATIENTENZIMMER HÖHE GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG PRAXIS Das Krankenhaus Berlin