CareLit Fachartikel
Unterschiede der Versicherungspflicht im Vergleich GKV zu PKV
Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 4 · S. 334 bis 338
Dokument
149447
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann seit dem 1. April 2007, in der privaten Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2009, nicht mehr wegen Beitragsrückständen gekündigt werden. Um Nichtzahlungen durch Versicherte zu sanktionieren, wurde das Ruhen des Leistungsanspruchs erweitert. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies in 5 16 Absatz 3 a SGB V geregelt, für den Bereich der privaten Krankenversicherung in § 193 Absatz 6 WG. Diese sind ähnlich ausgestaltet.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
KRANKENVERSICHERUNG
KRANKENHAUS
RECHT
KRANKENKASSE
ES
PATIENTEN
VERTRAUEN
VERSICHERUNG
KRANKENHÄUSER
HÖHE
SCHWANGERSCHAFT
ZEIT
WAHRNEHMUNG
PERSONEN