CareLit Fachartikel
Offene Fragen bei der Personalgestellung im Krankenhaus
Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 4 · S. 340 bis 342
Dokument
149449
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die erhoffte Klarstellung, was genau „vorübergehend bedeutet und welche Rechtsfolgen ein Verstoß zur Folge hat, blieb also aus. Die Aufforderung des BAG an den Gesetzgeber, hier Klarheit zu schaffen, wurde aber offensichtlich gehört: Die neue Bundesregierung kündigte in ihrem Koalitionsvertrag eine erneute Reform des AÜG an. Insbesondere sollen die Arbeitnehmerüberlassung auf einen Zeitraum von 18 Monaten beschränkt und die Rechtsfolgen eines Verstoßes konkretisiert werden. Dass diese erneute Reform auch umgesetzt wird, ist sehr wahrscheinlich.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
KRANKENHAUS
RECHT
UNTERNEHMEN
REFORM
MITARBEITER
SICHERHEIT
GESELLSCHAFTEN
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ARBEITSVERHÄLTNIS
BUNDESREGIERUNG
PRAXIS
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