CareLit Fachartikel

Wie fix sind die Fixkosten, tatsächliche Kostenverläufe und Auswirkungen der Ausgleichsregelungen nach 4 Bundespflegesatzverordnung

Elfes, K. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1986 · Heft 11 · S. 18 bis 24

Dokument
14945
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Elfes, K.
Ausgabe
Heft 11 / 1986
Jahrgang 3
Seiten
18 bis 24
Erschienen: 1986-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

§ 4 Absatz 1 der neuen Bundespflegesatzverordnung schreibt in Satz 2 die sogenannte flexible Budgetierung vor. Hiernach werden die durch eine abweichende Belegung entstehenden Mehroder Minderer-löse durch einen in der Verordnung fest vorgeschriebenen Prozentsatz, nämlich 75 % in nachfolgenden Budgetzeiträumen ausgeglichen. Dabei geht man von der Annahme aus, daß grundsätzlich 75 % der Gesamtkosten eines Krankenhauses als fix und 25 % als variabel anzusehen sind. Der Autor dieses Beitrages bezweifelt, daß bei der Festlegung dieser Prozentsätze kostentheoretische Grundlagen oder praxisnahe Überlegungen zur Kostens…

Schlagworte

PRAXIS-THEORIE-VERGLEICH KOSTENRECHNUNG FIXIERUNG BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG ROLLE ES PRAXIS HÖHE INTERVIEWS PATIENTEN ZIELE führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen