CareLit Fachartikel

Zur Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Wechselschichtund SchichtzulageTzBfG § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2; BGB § 307; AVR DWBO § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 81 bis 85

Dokument
149462
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
81 bis 85
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Reduzierung der Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte als Diskriminierung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG anzusehen und die Beklagte daher zur Zahlung der ungekürzten Zulage verpflichtet ist oder ob teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die ständig Wechselschichtarbeit im Sinne des § 20 Abs. 5 AVR-Diakonie leisten, keinen Anspruch auf die tarifliche Wechselschichtzulage in voller Höhe haben.

Schlagworte

AVR ARBEITSZEIT SCHICHTARBEIT TVÖD MITARBEITER RECHTSPRECHUNG BERLIN PRAXIS HÖHE LEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT LITERATUR PflegeRecht Neuwied