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Zur Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Wechselschichtund SchichtzulageTzBfG § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2; BGB § 307; AVR DWBO § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 81 bis 85
Dokument
149462
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Reduzierung der Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte als Diskriminierung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG anzusehen und die Beklagte daher zur Zahlung der ungekürzten Zulage verpflichtet ist oder ob teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die ständig Wechselschichtarbeit im Sinne des § 20 Abs. 5 AVR-Diakonie leisten, keinen Anspruch auf die tarifliche Wechselschichtzulage in voller Höhe haben.
Schlagworte
AVR
ARBEITSZEIT
SCHICHTARBEIT
TVÖD
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
BERLIN
PRAXIS
HÖHE
LEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
LITERATUR
PflegeRecht
Neuwied