CareLit Fachartikel

Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 85 bis 97

Dokument
149463
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
85 bis 97
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags kann auch dann rechtmäßig sein, wenn die anzuzeigende Straftat nicht gegen Rechtsgüter des Arbeitgebers gerichtet war, aber in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stand. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein verständiger Arbeitgeber zugleich eine den Regelungen des Aufhebungsvertrags entsprechende Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER BUNDESGERICHTSHOF ARBEITNEHMER VERWALTUNGSDIREKTOR STRAFTAT ARBEITSVERHÄLTNIS LORAZEPAM BENZODIAZEPINE PATIENTEN HAND ZEIT TABLETTEN SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG ES