CareLit Fachartikel
Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 85 bis 97
Dokument
149463
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags kann auch dann rechtmäßig sein, wenn die anzuzeigende Straftat nicht gegen Rechtsgüter des Arbeitgebers gerichtet war, aber in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stand. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein verständiger Arbeitgeber zugleich eine den Regelungen des Aufhebungsvertrags entsprechende Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
BUNDESGERICHTSHOF
ARBEITNEHMER
VERWALTUNGSDIREKTOR
STRAFTAT
ARBEITSVERHÄLTNIS
LORAZEPAM
BENZODIAZEPINE
PATIENTEN
HAND
ZEIT
TABLETTEN
SCHREIBEN
ARBEITSLEISTUNG
ES