CareLit Fachartikel
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen Zeigens des »Stinkefingers«
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 104 bis 110
Dokument
149465
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitglieder von Personalräten und Betriebsräten haben einen Sonderkündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur die Kündigung aus wichtigem Grund (sog. außerordentliche Kündigung) ist für den Arbeitgeber während der Amtszeit und einem gewissen Zeitraum danach möglich. Außerdem muss der Betriebsrat beziehungsweise der Personalrat der Kündigung zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, muss der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht, im öffentlichen Dienst vor das Verwaltungsgericht ziehen.
Schlagworte
ABMAHNUNG
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
PERSONALRAT
RECHT
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
HYGIENE
BEURTEILUNG
ES
GESICHT
HYGIENEBEAUFTRAGTE
VERSICHERUNG
VERHALTEN