CareLit Fachartikel

Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen Zeigens des »Stinkefingers«

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 104 bis 110

Dokument
149465
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
104 bis 110
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mitglieder von Personalräten und Betriebsräten haben einen Sonderkündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur die Kündigung aus wichtigem Grund (sog. außerordentliche Kündigung) ist für den Arbeitgeber während der Amtszeit und einem gewissen Zeitraum danach möglich. Außerdem muss der Betriebsrat beziehungsweise der Personalrat der Kündigung zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, muss der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht, im öffentlichen Dienst vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Schlagworte

ABMAHNUNG KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER PERSONALRAT RECHT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN HYGIENE BEURTEILUNG ES GESICHT HYGIENEBEAUFTRAGTE VERSICHERUNG VERHALTEN