CareLit Fachartikel

Häusliche Krankenpflege - Wohngemeinschaft als geeigneter Ort im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V SGB V § 13 Abs. 3 Satz 1, § 37; HKP-R § 6 Abs. 6

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 118 bis 126

Dokument
149467
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
118 bis 126
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die deshalb nicht in einem eigenen Haushalt leben, weil sie aufgrund ihrer Erkrankungen zu einer eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage sind, können dennoch Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben, weil die Wohngemeinschaft ein geeigneter Ort im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist.

Schlagworte

KRANKENPFLEGE WOHNGEMEINSCHAFT HAUSHALT KOSTEN EINRICHTUNG LEISTUNG ES MENSCHEN ZEIT HÖHE DEMENZ FRÜHSTÜCK RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN LANDESREGIERUNG UNTERLAGEN