CareLit Fachartikel
Häusliche Krankenpflege - Wohngemeinschaft als geeigneter Ort im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V SGB V § 13 Abs. 3 Satz 1, § 37; HKP-R § 6 Abs. 6
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 4 · S. 118 bis 126
Dokument
149467
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die deshalb nicht in einem eigenen Haushalt leben, weil sie aufgrund ihrer Erkrankungen zu einer eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage sind, können dennoch Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben, weil die Wohngemeinschaft ein geeigneter Ort im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist.
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
WOHNGEMEINSCHAFT
HAUSHALT
KOSTEN
EINRICHTUNG
LEISTUNG
ES
MENSCHEN
ZEIT
HÖHE
DEMENZ
FRÜHSTÜCK
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
LANDESREGIERUNG
UNTERLAGEN