CareLit Fachartikel
Nichtzulassung von Steviolglycosiden als pflanzliche Lebensmittelzutaten landwirtschaftlicher Herkunft oder als Aromaextrakte
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 4 · S. 62 bis 67
Dokument
149510
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist zulässig, die Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung zu beantragen, da sie Steviolglycoside nur als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen hat, was bewirkt, dass die Klägerin als Herstcllerin von Bioprodukten gegenwärtig Steviolglycoside in ihren eigenen Produkten nicht verwenden darf.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
RECHT
GERICHT
URTEIL
HERSTELLUNG
UNTERNEHMEN
Steviolglycoside
Zulässig
Nichtigerklärung
Angefochtenen
Verordnung
Beantragen
Lebensmittelzusatzstoff
Zugelassen
Bewirkt
Klägerin