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Ehmann, P.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 4 · S. 22 bis 26

Dokument
149511
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Ehmann, P.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 115
Seiten
22 bis 26
Erschienen: 2014-04-07 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

SEIT DEM 1. JANUAR 2011 ist bundesweit das Bildungsund Teilhabepaket (BuT) in Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2010 die Einführung des BuT initiiert. Bis dahin herrschte lange Zeit die Ansicht, dass Kinder und Jugendliche im Grundsicherungsbezug (Hartz IV) mit einem monatlichen Betrag von circa 1, 60 Euro ihre Ausgaben für schulische und außerschulische Bildung sowie für die Teilnahme am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben bestreiten können.

Schlagworte

ELTERN BILDUNG KOSTEN KIND LEBEN AUSGABEN ZEIT FUSSBALL MITTAGESSEN SCHULEN HORTEN HAND POLITIK GESETZGEBUNG PRAXIS LÖSUNGEN