CareLit Fachartikel
In diesem Haus sind die Türen verschlossen
Ehmann, P.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 4 · S. 22 bis 26
Dokument
149511
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
SEIT DEM 1. JANUAR 2011 ist bundesweit das Bildungsund Teilhabepaket (BuT) in Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2010 die Einführung des BuT initiiert. Bis dahin herrschte lange Zeit die Ansicht, dass Kinder und Jugendliche im Grundsicherungsbezug (Hartz IV) mit einem monatlichen Betrag von circa 1, 60 Euro ihre Ausgaben für schulische und außerschulische Bildung sowie für die Teilnahme am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben bestreiten können.
Schlagworte
ELTERN
BILDUNG
KOSTEN
KIND
LEBEN
AUSGABEN
Januar
Bundesweit
Teilhabepaket
Kraft
Gesetzt
Bundesverfassungsgericht
Seinem
Urteil
Februar
Einführung