CareLit Fachartikel
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Ehmann, P.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 4 · S. 22 bis 26
Dokument
149511
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
SEIT DEM 1. JANUAR 2011 ist bundesweit das Bildungsund Teilhabepaket (BuT) in Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2010 die Einführung des BuT initiiert. Bis dahin herrschte lange Zeit die Ansicht, dass Kinder und Jugendliche im Grundsicherungsbezug (Hartz IV) mit einem monatlichen Betrag von circa 1, 60 Euro ihre Ausgaben für schulische und außerschulische Bildung sowie für die Teilnahme am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben bestreiten können.
Schlagworte
ELTERN
BILDUNG
KOSTEN
KIND
LEBEN
AUSGABEN
ZEIT
FUSSBALL
MITTAGESSEN
SCHULEN
HORTEN
HAND
POLITIK
GESETZGEBUNG
PRAXIS
LÖSUNGEN