Industriesilikon in Brustimplantaten - Urteil des Handelsgerichtes (Tribunal de Commerce) Toulon vom 14. November 2013
Fröding, V.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 1 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Hauptangeklagte im französischen Strafprozess ist Jean-Claude Mas, der Gründer der Gesellschaft PIP. Er ist zu vier Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 75 000 € verurteilt worden. Außerdem wurde ihm ein ständiges Tätigkeitsverbot im medizinischen Bereich auferlegt und ihm zugleich untersagt, ein Unternehmen zu führen. Diese Sanktionen hat das Urteil des Strafgerichts erster Instanz (Tribunal correcti-onnel) in Marseille am 10. Dezember 2013 verhängt. Mas kündigte eine Berufung an. Das Strafgericht erster Instanz hat außerdem festgestellt, dass die TÜV GmbH Opfer des Betruges war.