CareLit Fachartikel

Industriesilikon in Brustimplantaten - Urteil des Handelsgerichtes (Tribunal de Commerce) Toulon vom 14. November 2013

Fröding, V.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 1 bis 7

Dokument
149569
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Fröding, V.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 14
Seiten
1 bis 7
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Hauptangeklagte im französischen Strafprozess ist Jean-Claude Mas, der Gründer der Gesellschaft PIP. Er ist zu vier Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 75 000 € verurteilt worden. Außerdem wurde ihm ein ständiges Tätigkeitsverbot im medizinischen Bereich auferlegt und ihm zugleich untersagt, ein Unternehmen zu führen. Diese Sanktionen hat das Urteil des Strafgerichts erster Instanz (Tribunal correcti-onnel) in Marseille am 10. Dezember 2013 verhängt. Mas kündigte eine Berufung an. Das Strafgericht erster Instanz hat außerdem festgestellt, dass die TÜV GmbH Opfer des Betruges war.

Schlagworte

RICHTLINIE URTEIL DOKUMENTATION HERSTELLUNG ZERTIFIZIERUNG FRANKREICH PATIENTEN GESUNDHEITSWESEN PARIS GESELLSCHAFTEN HÖHE SCHADENSERSATZ FRAUEN BRUSTIMPLANTATE ROLLE QUALITÄTSKONTROLLE