CareLit Fachartikel

Unterbringungsähnliche Maßnahmen - § 1906 Abs. 4 BGB

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2014 · Heft 4 · S. 58 bis 59

Dokument
149656
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Grundsatz der Erforderlichkeit gilt für unterbringungsähnliche Maßnahmen gleichermaßen. Die beschriebenen Maßnahmen dürfen daher nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Gefahren nicht anders abgewendet werden können - Ultima Ratio. Auch dies unterliegt der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle und ist von der in § 26 FamFG normierten Amtsermittlungspflicht umfasst. Das Gericht muss folglich Alternativen prüfen und - sich selbst und anderen - die Frage stellen, ob die intendierten Eingriffe in die Freiheit nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden können, z. B. Tieferlegen des Bettes12 oder das Anbrin…

Schlagworte

TELEFON RECHTSPRECHUNG EINRICHTUNG ZEITSCHRIFT RECHT BEITRÄGE MENSCHEN ES FREIHEIT ROLLE BEOBACHTUNG SPRITZEN PRAXIS BERLIN FORTBEWEGUNG LITERATUR