Das Einführungsgespräch - ein in Vergessenheit geratenes Instrument der Qualitätssicherung
Harm, U.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2014 · Heft 4 · S. 68 bis 69
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In § 289 Abs. 2 FamFG (früher § 69b Abs. 3 FGG mit demselben Wortlaut1) hat der Gesetzgeber für „geeignete Fälle ein Einführungsgespräch des Gerichts mit Betreuer und betreuter Person vorgesehen. Dieses Einführungsgespräch ist nicht zu verwechseln mit der Verpflichtung des Betreuers gem. § 289 Abs. 1 FamFG. Die mündliche Verpflichtung dient allein dem rechtlichen Betreuer. Inzwischen ist die Verpflichtung aber nur noch für ehrenamtliche Betreuer vorgesehen, soweit sie nicht mehr als eine Betreuung führen oder in den letzten zwei Jahren geführt haben. Dennoch kann und sollte das Einführungsgespräch im Regelfall -…