CareLit Fachartikel

Zur Frist bei der Geltendmachung der Vergütung von Betreuern und anderen Vertretungspersonen

Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2014 · Heft 4 · S. 70 bis 71

Dokument
149660
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Deinert, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
70 bis 71
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die im Jahre 2014 bei fast allen Berufsbetreuern zu erwartende Rückzahlung der Umsatzsteuer für mehrere Kalenderjahre1 lässt bei vielen Betroffenen die Frage aufkommen, ob sie zur Verminderung der Steuerprogression bei ihren laufenden Betreuungs-, Vormundschaftsund Pflegschaftsfällen die Vergütungszahlung auf das nächste oder übernächste Kalenderjahr verschieben können. Die Landesjustizkassen werden es ebenfalls danken. Allerdings muss bei dieser Überlegung peinlich darauf geachtet werden, dass Ansprüche nicht verfristen. Der nachstehende Beitrag soll helfen, hierbei bestehende „Fußangelnzu umschiffen.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF GERICHT VERGÜTUNG TÄTIGKEIT BETREUUNG TOD SOZIALARBEITER ZEIT PRAXIS ROLLE HONORAR WAHRNEHMUNG ES VORMÜNDER BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis