Zur Frist bei der Geltendmachung der Vergütung von Betreuern und anderen Vertretungspersonen
Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2014 · Heft 4 · S. 70 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Jahre 2014 bei fast allen Berufsbetreuern zu erwartende Rückzahlung der Umsatzsteuer für mehrere Kalenderjahre1 lässt bei vielen Betroffenen die Frage aufkommen, ob sie zur Verminderung der Steuerprogression bei ihren laufenden Betreuungs-, Vormundschaftsund Pflegschaftsfällen die Vergütungszahlung auf das nächste oder übernächste Kalenderjahr verschieben können. Die Landesjustizkassen werden es ebenfalls danken. Allerdings muss bei dieser Überlegung peinlich darauf geachtet werden, dass Ansprüche nicht verfristen. Der nachstehende Beitrag soll helfen, hierbei bestehende „Fußangelnzu umschiffen.