CareLit Fachartikel

Zur Berufsmäßigkeit der Betreuung § 1836 Abs. 1 BGB; § 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG;§ 1 Abs. 1 Satz 1 VBVG

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2014 · Heft 4 · S. 76 bis 78

Dokument
149661
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
76 bis 78
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Frage, ob ein Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1836 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB grundsätzlich bei dessen Bestellung zu klären. Denn das Verfahren über die Festsetzung der Vergütung (§ 168 FamFG) soll nicht mit einem Streit über die Berufsmäßigkeit der Betreuung belastet und die Klärung von Zweifelsfragen soll deshalb in das Bestellungsverfahren vorverlagert werden. Zugleich soll im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit für alle Beteiligten rechtzeitig feststehen, ob und welche Ansprüche dem Betreuer aus der Betreuung erwachsen und welche Lasten mit der Bes…

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG WIRKUNG EHRENAMTLICH BETREUUNGSRECHT BEURTEILUNG ZEIT FÜHRUNG SCHREIBEN ZULASSUNG CHARAKTER PERSONEN INTENTION RECHTSPRECHUNG BERUFSAUSÜBUNG BtPrax