Zur Berufsmäßigkeit der Betreuung § 1836 Abs. 1 BGB; § 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG;§ 1 Abs. 1 Satz 1 VBVG
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2014 · Heft 4 · S. 76 bis 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage, ob ein Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1836 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB grundsätzlich bei dessen Bestellung zu klären. Denn das Verfahren über die Festsetzung der Vergütung (§ 168 FamFG) soll nicht mit einem Streit über die Berufsmäßigkeit der Betreuung belastet und die Klärung von Zweifelsfragen soll deshalb in das Bestellungsverfahren vorverlagert werden. Zugleich soll im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit für alle Beteiligten rechtzeitig feststehen, ob und welche Ansprüche dem Betreuer aus der Betreuung erwachsen und welche Lasten mit der Bes…